Satzung
§ 1 Präambel
Ziel der Gruppe ist die gemeinsame Forschungsarbeit im Themenbereich situierte, individualisierte und personalisierte Systeme insbesondere mit dynamischen Kontexten. Gestaltung und Organisationsform, Nutzen und Unterhaltungswert, Nutzungs- und Nutzermerkmale, Vorteil und Anreize, Wert und Geschäftsmodell sowie viele weitere Dimensionen werden untersucht, in prototypischen Systemen realisiert und in mit Partnern aus der Wirtschaft in professionelle Anwendungen transferiert. Der Bayerische Forschungsverbund FORSIP (www.forsip.de) hatte für diesen Themenbereich erste Erfolge erzielt bei der Charakterisierung und prototypischen Umsetzung situierter, individualisierter und personalisierter Dienste. Mitgliedern dieses 5-jährigen, nunmehr abgeschlossenen Forschungsverbunds sind die Gründer der Forschungsgruppe ConSenS.
§ 2 Name und Sitz
Die Forschungsgruppe führt den Namen „Multi-Disciplinary Research Group for Context-Sensitive Systems (ConSenS)“. Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist die jeweilige Sprecheruniversität.
§ 3 Aufgaben
Zweck von ConSenS ist es, die Mitglieder in ihrer einschlägigen Forschung und dem Transfer der Ergebnisse in die Anwendung zu unterstützen durch:
- Vertretung gemeinsamer Anliegen der Mitglieder nach außen,
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern, insbesondere in gemeinsamen Projekten,
- gegenseitige Unterstützung bei der Akquisition von Mitteln Dritter für die Projektdurchführung,
- Unterstützung der Mitglieder bei der Übertragung der Ergebnisse in die wirtschaftliche Anwendung,
- Darstellung der Forschungsaktivitäten und Ergebnisse in der Öffentlichkeit, beispielsweise durch Koordination und Organisation gemeinsamer Veranstaltungen,
- Aktive Mitgestaltung des wissenschaftlichen und technologischen Innovationsprozesses.
ConSenS wird in ständigem Austausch mit Mitgliedern, Universitäten, staatlichen Stellen, Förderern, Wirtschaftsunternehmen, Wirtschaftsverbänden und sonstigen Interessenvertretungen geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Ziele zu realisieren.
§ 4 Gründer
Die Gründer von ConSenS sind
- Prof. Dr. Hans Ulrich Buhl, Universität Augsburg,- Prof. Dr. Burkhard Freitag, Universität Passau,
- Prof. Dr. Günther Görz, Universität Erlangen-Nürnberg,- Prof. Dr. Werner Kießling, Universität Augsburg,
- Prof. Dr. Marco C. Meier, Universität Augsburg und- Prof. Dr. Bernd Radig, Technische Universität München.
Die Mitglieder wählten am 23. Juli 2008 Prof. Dr. W. Kießling als Sprecher von ConSenS und Prof. Dr. B. Radig als seinen Stellvertreter. Die Gewählten nahmen die Wahl an.
§ 5 Mitgliedschaft
ConSenS ist eine Gemeinschaft zur Durchführung von Forschungsprojekten. Neue Mitglieder können aufgenommen werden, wenn sie die Ziele von ConSenS unterstützen. Zwei Mitglieder, von denen eines zum Kreis der Gründer gehört, schlagen ein neues Mitglied vor. Die Mehrheit der Mitglieder entscheidet über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft endet auf Antrag des Mitgliedes. Eine schriftliche Mitteilung an den Sprecher ist erforderlich. Der Sprecher informiert die anderen Mitglieder über das Ausscheiden. Ein Mitglied kann durch einstimmigen Beschluss der übrigen Mitglieder ausgeschlossen werden. Ihm sind die Gründe vom Sprecher mitzuteilen.
Durch die Mitgliedschaft entstehen keinerlei Verpflichtungen außer die Aufgaben gemäß § 3 zu unterstützen.
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Falls zur Erfüllung der Aufgaben finanzielle oder personelle Ressourcen notwendig sind, einigen sich die Mitglieder einvernehmlich, um diese Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Organe
Die Organe von ConSenS sind die Mitgliederversammlung sowie der Sprecher und sein Stellvertreter. Sprecher und Stellvertreter werden für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Sprecher der vertritt die Ziele von ConSenS und vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Berichts des Sprechers,
- Beschlussfassung über gemeinsame Aktivitäten von ConSenS,
- Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung von ConSenS
Beschlüsse werden in der Mitgliederversammlung grundsätzlich durch einfache Stimmenmehrheit gefasst. Ausnahmen sind die Auflösung von ConSenS sowie der Ausschluss eines Mitgliedes. Hier ist Einstimmigkeit erforderlich.
Der Sprecher hat mindestens einmal jährlich unter Einhaltung einer Ladungsfrist von drei Wochen eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Sprecher vorgeschlagene Tagesordnung mitzuteilen.
Eine Mitgliederversammlung ist außerdem unverzüglich einzuberufen, wenn das Interesse von ConSenS es erfordert, oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe fordern. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist angemessen verkürzt werden, jedoch auf nicht weniger als eine Woche.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich vertreten sind oder über geeignete Medien an der Willensbildung und den Entscheidungen teilnehmen (Video- und Telefonkonferenz). Für die Wahlen, bei Beschlüssen über Änderungen der Satzung sowie die Auflösung von ConSenS ist der Einsatz von Medien nicht möglich. Der Sprecher und sein Stellvertreter sollten persönlich anwesend sein.
Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist unverzüglich eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet im Falle einer Wahl das Los, in anderen Fällen die Stimme des Sprechers bzw. seines Stellvertreters. Wahlen werden durch einen Wahlleiter durchgeführt, den die Mitgliederversammlung bestimmt.
Die Mitglieder können Beschlüsse auch außerhalb der Mitgliederversammlung auf schriftlichem Wege fassen, wenn alle Voll-Mitglieder an der Beschlussfassung beteiligt werden. Dies gilt nicht für Satzungsänderungen und die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Die Mitgliederversammlung wird vom Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, bei seiner Verhinderung von seinem Vertreter geleitet. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Protokolle werden vom Protokollführer unterschrieben, den Mitgliedern zugestellt und bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Anträge an die Mitgliederversammlung aus der Reihe der Mitglieder sind mindestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung bei dem Sprecher schriftlich mit Begründung einzureichen.
§ 8 Inkrafttreten der Satzung
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 23. Juli 2008 beschlossen und tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.